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Bürgerservice

Gemeindeamt der Gemeinde Rassach
8522 Rassach, Lasselsdorf 51
Tel.: 03464/4060-0
Fax: 03464/4060-6
E-mail:
gde@rassach.steiermark.at

Parteienverkehr
Dienstag und Donnerstag:
07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.30 Uhr
Freitag:
07.30 - 12.00 Uhr

Amtsstunden (für die Einbringung von Anträgen)
Montag von 07.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch von 07.30 - 13.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

Bürgermeistersprechstunden:
Nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.Nr.: 0664/410 80 97 oder 03464/40 60-0
bei Ihnen zu Hause oder im Gemeindeamt.

Ansprechpersonen im Gemeindeamt Tarife
Amtstafel Gemeindeförderungen
Verordnungen Rund ums Bauen
Gemeinderatssitzungen

  Ansprechpersonen im Gemeindeamt
  Während der Amtsstunden stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung!
  Bgm. Gernot Becwar
  Telefon: 03464/4060-2 oder 0664/410 80 97
  E-mail: gernot.becwar@rassach.steiermark.at
  Andrea Reinisch
  Telefon: 03464/4060-3
  E-mail: andrea.reinisch@rassach.steiermark.at
  Bauangelegenheiten, Gemeindebuchhaltung
  Gerhard Spieler
  Telefon: 03464/4060-1
  E-mail: gde@rassach.steiermark.at
  Parteienverkehr, Meldeamt und Wahlangelegenheiten

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  Amtstafel

  Kundmachung Zu/Umbau e. Stallgeb. f. d. Haltung v. Mastschweinen - Feststellungsverfahren z. UVP-Pflicht PDF (1,4 MB)
  Kundmachung Rechningsabschluss 2011 PDF (588 KB)
  Kundmachung Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd - KG Rassach PDF (1,2 MB)
  Kundmachung Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd - KG Graschuh PDF (1,2 MB)
  Kundmachung Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd - KG Herbersdorf PDF (1,2 MB)
  Kundmachung Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd - KG Lasselsdorf PDF (1,4 MB)
  

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  Verordnungen

  Übertragungsverordnung PDF (496 KB)
  Kanalabgabenordnung PDF (516 KB)
  Abfuhrordnung PDF (2 MB)
  Lustbarkeitsabgabeordnung PDF (77 KB)
  Lärmschutzverordnung PDF (303 KB)
  Sittenpolizeiliche Verordnung PDF (1,12 MB)
  Wohnstraße PDF (217 KB)
  Hundeabgabeverordnung PDF (648 KB)


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  Gemeinderatssitzungen

  Verhandlungsschrift vom 28.09.2011 PDF (44 KB)
  Verhandlungsschrift vom 21. 07. 2011 PDF (1 MB)
  Verhandlungsschrift vom 21. 03. 2011 PDF (298 KB)
  Verhandlungsschrift vom 03. 03. 2011 PDF (96 KB)
  Verhandlungsschrift vom 20. 12. 2010 PDF (128 KB)
  Verhandlungsschrift vom 14. 10. 2010 PDF (396 KB)
  Verhandlungsschrift vom 26. 05. 2010 PDF (184 KB)
  Verhandlungsschrift vom 24. 02. 2010 PDF (80 KB)
  Verhandlungsschrift vom 17. 12. 2009 PDF (110 KB)
  Verhandlungsschrift vom 29. 10. 2009 PDF (180 KB)

  
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2009 PDF (54 KB)
  
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 03.04.2009 PDF (64 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2009 PDF (64 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008 PDF (64 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2008 PDF (57 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2008 PDF (250 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2008 PDF (247 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2008 PDF (44 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2007 PDF (68 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2007 PDF (60 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 10.07.2007 PDF (32 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2007 PDF (28 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2006 PDF (40 KB)
  
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2006 PDF (32 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 09.08.2006 PDF (68 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2006 PDF (92 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2006 PDF (91 KB)
  Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2006 PDF (80 KB)


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  Tarife
  KANAL (exkl. 10% UST)
  Kanalisationsbeitrag/m2 Bruttogeschossfläche (einmalig) EUR 13,00  
  Kanalbenützungsgebühr/m3 EUR 1,95  
  Bereitstellungsgebühr/Person/Jahr EUR 15,00  
  MÜLL (exkl. 10% UST)
  Grundgebühr
  pro Person EUR 10,24  
  Wochenendhaus EUR 10,24  
  Gewerbebetrieb 0-5 Mitarbeiter EUR 30,72  
  Gewerbebetrieb 6-19 Mitarbeiter EUR 61,44  
  Gewerbebetrieb > 20 Mitarbeiter EUR 92,16  
  Variable Gebühr   
    80 l Kunststoffgefäß EUR 50,80  
  120 l Kunststoffgefäß EUR 76,20  
  240 l Kunststoffgefäß EUR 152,40  
  360 l Kunststoffgefäß EUR 228,60  
  Biogene Abfälle
  120 l Kunststoffgefäß (Privathaushalt) EUR 80,75  
  120 l Kunststoffgefäß (Gewerbebetrieb) EUR 135,08  
  240 l Kunststoffgefäß (Privathaushalt) EUR 161,52  
  240 l Kunststoffgefäß (Gewerbebetrieb) EUR 270,14  
  Jahresgebühr pro beigestelltem Behälter EUR 5,00  
  Sammelstellenentsorgung (Wohnhäuser) pro Person EUR 19,85  
  Bauabgabe pro m2 Bruttogeschossfläche EUR   8,72 
  MELDERECHT
  Meldezettel Duplikat EUR 16,40  
  Ansuchen (schriftlich) um Meldeauskunft oder Bestätigung EUR 14,30  
  Meldebestätigung EUR 16,40  
  Strafregisterbescheinigung EUR 30,70  
  Verlustanzeige EUR 2,10  
  Veranstaltungsanzeige EUR 40,95  
  LUSTBARKEITSABGABE
  Geldspielapparat monatlich EUR 300,00  
  Landeslustbarkeitsabgabe monatlich EUR 163,50  
 
  Kopien DIN A4 EUR 0,20  
  Kopien DIN A3 EUR 0,25  
  FESTHALLE - HALLENMIETE excl. 20 % MWSt. und Betriebskosten
  Discotheken EUR 621,00  
  Veranstaltungen gemeindeeigener Vereine EUR 300,00  
  Veranstaltungen auswärtiger Vereine EUR 500,00  
  Gemeindebürgerfeiern (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern...) EUR 90,00  
  Feiern Auswärtiger (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern...) EUR 150,00  
  Abendveranstaltungen EUR 180,00  
 
  Hundeabgabe pro Jahr EUR 2,18  
  Hundemarke EUR 2,80  
 
  Die Geschichte von Rassach von Dr. Eleonore Steinbauer EUR 19,00  

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  Gemeindeförderungen
  Gemeindebeitrag für Schulschikurse, Wienwochen, Sprachwochen, Projektwochen und -tage
  (bis zum 9. Schuljahr)
EUR 40,00  
  Gemeindebeitrag für Schwimmkurse EUR 20,00  
  Gemeindebeitrag für die Nachmittagsbetreuung von Pflichtschülern (monatlich) EUR 45,00  
  Förderung von Photovoltaikanlagen: EUR 200,- pro Anlage + EUR 10,- pro m2 Kollektorfläche
  (maximaler Förderbetrag EUR 400,-
  Förderung von Solaranlagen: EUR 200,- pro Anlage + EUR 10,- pro m2 Kollektorfläche
  Besamungszuschuss EUR 2,54  
  Förderung von Mehrwegwindel-Systemen EUR 43,60  
  Hofzufahrten - Zuschuss nach Rechnungslegung    

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  Rund ums Bauen
   Flächenwidmungsplan
 


Jede Gemeinde hat für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen.
Der erste Flächenwidmungsplan der Gemeinde Rassach wurde am 5.11.1985 rechtskräftig, der derzeitige Flächenwidmungsplan 3.0 ist mit 1.8.2001 in Rechtskraft erwachsen.

Der Flächenwidmungsplan teilt das Gemeindegebiet in folgende Nutzungsarten:
a) Freiland
b) Bauland
c) Verkehrsflächen

Freiland ist von einer Bebauung grundsätzlich freizuhalten, jede Bebauung stellt eine Ausnahme dar.
Grundsätzlich dürfen im Freiland nur Bauten errichtet werden, die für einen land- und forstwirtschaftlichen
Betrieb nachweislich erforderlich sind. Daneben kann im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft einmalig ein
Altbau für Wohnzwecke ersetzt sowie ein betriebszugehöriges Wohnhaus (sogenannter Altenteil) in Hoflage
errichtet werden.

Außer für Zwecke land- und forstwirtschaftlicher Nutzung dürfen im Freiland Zubauten bei rechtmäßig
bestehenden Bauten bewilligt werden. Durch diese Zubauten darf die neugewonnene Geschossfläche nicht
mehr als die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ersten Flächenwidmungsplanes (5.11.1985) bestehende
oder erstmals genehmigte betragen.

Bauland - als Bauland dürfen nur Grundflächen festgelegt werden, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf
für die zu erwartende Siedlungsentwicklung in der Gemeinde entsprechen.
Bei der Bebauung ist auf die festgelegte Nutzungsart ( reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete,
Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industrie- und Gewerbeflächen, Dorfgebiete, Kurgebiete. Erholungsgebiete,
Gebiete für Einkaufszentren, Ferienwohngebiete), den Stand der Erschließung (Vollwertiges Bauland,
Aufschließungsgebiet, Auffüllungsgebiet) und die festgelegte Bebauungsdichte Bedacht zu nehmen.

Verkehrsflächen sind Flächen, die für die Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs sowie für
die Aufschließung des Baulandes und des Freilandes vorgesehen sind.

HINWEIS: Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, nehmen Sie vorher Einsicht in den Flächenwidmungsplan
der Gemeinde. Diesem können Sie entnehmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Bebauung
des Grundstückes möglich ist.

 

 
   Das Bauverfahren
 


Sie möchten bauen - für Auskünfte über die Ausweisung im Flächenwidmungsplan, über Bebauungsrichtlinien,
Bebauungspläne und über rechtliche Grundlagen wenden Sie sich bitte an
Andrea Reinisch
Tel.: 03464/40 60-5
Fax.: 03464/40 60-6
E-mail: andrea.reinisch@rassach.steiermark.at

Nehmen Sie die Bauberatung bzw. die Dienste der Baubehörde bereits vor Planungsbeginn in Anspruch.
Sie sparen damit unnötige Kosten und Ärger.

Wir können Sie u.a. darüber informieren
- welche Gesetze bzw. Verordnungen sind einzuhalten;
- handelt es sich beim geplanten Bauvorhaben um ein baubewilligungsfreies Bauvorhaben gem. § 21 BauG,
  ein anzeigepflichtiges Vorhaben gem. § 20 BauG oder um ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben
  gem. § 19 BauG;
- welche Unterlagen sind dem Bauansuchen anzuschließen.

Bei uns erhalten Sie
- sämtliche Formulare rund ums Bauen
- Auszüge aus dem Flächenwidmungsplan
- Auszüge aus der digitalen Katastermappe
- Grundbuchsauszüge

Formulare finden Sie im anschließenden Formularverzeichnis oder im Internet unter
http://www.help.gv.at/Content.Node/226/Seite.2260000.html

Bausachverständiger:
Ing. Hans Leitinger
Kärntner Straße 13
8510 Stainz
Tel: 03463/21 81
Fax: 03463/21 81-16

Rauchfangkehrer:
Ing. Erich Herbst
Ettendorferstraße 18
8510 Stainz
Tel: 03463/23 79
Fax: 03463/23 79-4
E-mail: rfk.herbst@aon.at

Wasserversorgung:
Wasserverband Stainztal
GF Ing. Wolfgang Hatzi
Marktplatz 5
8522 Groß St. Florian
Tel.: 03464/24 68
Fax: 03464/24 68-4
Homepage: www.wv-stainztal.at
E-mail: wv-stainztal@aon.at

Stromversorgung:
Steweag-Steg GmbH
Betriebsleitung Deutschlandsberg
Frauentalerstraße 64
8530 Deutschlandsberg
Tel.: 03462/ 2064-0
Fax: 03462/ 2064-26190
E-mail: deutschlandsberg.steweag-steg@e-steiermark.com
Homepage: www.e-steiermark.com/steweag-steg

Außenstelle Lieboch
Radlstraße 85
8501 Lieboch
Tel.: 03136/61 677-0
Fax: 03136/61 677-60

 

 


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